Die alten Römer nannten ein unabwendbares Schicksal Fatum. Davon abgeleitet ist das Adjektiv fatalistisch. Kann man einem ungünstigen Schicksal trotzen? Natürlich, einen Versuch ist es immer Wert, aber es benötigt viel Kraft. Wenn sich dieser Tage im Schwarzbubenland die Damen und Herren Gemeinderäte über die Budgets für das kommende Jahr beugen, werden sich die meisten von den Schicksalsgöttern verlassen fühlen. Massgeblich schuld an diesem Malaise sind die Kostensteigerungen in der Sozialen Wohlfahrt. Wenn das Amt für soziale Sicherheit jeweils im Sommer das Schreiben mit den neuen Zahlen für das Leistungsfeld „Soziale Sicherheit“ verschickt, glaubt man sich als Gemeindeverantwortlicher einem unentrinnbaren Schicksal ausgeliefert.

Denn in den vergangenen Jahren präsentieren sich die Zahlen immer ähnlich miserabel: Die definitiven Zahlen der Rechnung übertreffen diejenigen des Budgets und die Zahlen für das nächste Jahr übersteigen die definitiven Zahlen der Rechnung des Vorjahres. Musste eine Gemeinde in der Rechnung 2010 für die soziale Wohlfahrt noch 664 Franken pro Einwohner im Budget einstellen, sind es für 2013 bereits 875 Franken; dies entspricht einer Steigerung von 31 Prozent. Angesichts solch fataler Entwicklungen verwunderte es nicht, wenn man darob fatalistisch würde. Um die Budgets wieder einigermassen ins Lot zu bringen, wird manch ein Gemeinderat sich gezwungen sehen, den Rotstift bei den Investitionen anzusetzen. Doch verlotterte Strassen und vernachlässigte Wasserversorgungsanlagen sind Zeitbomben, die nur darauf warten, in nicht allzu ferner Zukunft hochzugehen.

Das Amt für soziale Sicherheit versucht, die enormen Kostensteigerungen mit dem Hinweis auf demografische und gesellschaftspolitische Veränderungen zu begründen. Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Der andere, politisch brisante Teil sind Tätigkeiten des Amts und seiner Mitarbeiter innen und Mitarbeiter selber. Warum sonst hat im 2010 die Sozialhilfequote im Kanton Solothurn den stärksten Anstieg sämtlicher Kantone erfahren? Mit unnötig detaillierten und komplizierten Auflagen im Alters- und Pflegeheimbereich beispielsweise wird der Aufenthalt für die Heimbewohner verteuert, was wiederum Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen hat; diese gehören damit zu den grössten Kostentreibern in den Gemeindebudgets.

Weiteres Beispiel: Die Sozialregionen wickeln für die Gemeinden die Sozialhilfe ab. Es gibt Fälle, in denen sich das Amt ungebührlich in den Betrieb der Sozialregionen einmischt, indem es eine Erhöhung der Stellenprozente und damit ein Ausgabenwachstum vorschreibt. So muss man leider festhalten: Die Amtsstelle ist derzeit nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Wenn man gegen das römische Fatum, das unabänderliche Schicksal zwar machtlos ist, kann man sich glücklicherweise gegen Handlungen bzw. Untätigkeiten eines kantonalen Amts zur Wehr setzen.

Denn entweder verfolgen sie im Amt für soziale Sicherheit die falschen Konzepte, oder das Amt wird von den falschen Personen geführt, oder aber beides. Auf jeden Fall tun Veränderungen not. Denn wenn man die sozialen Sicherungssysteme nicht in Gefahr bringen will, muss unbedingt eine Stabilisierung der Kostenentwicklung erreicht werden.

Remo Ankli, Kantonsrat FDP