Nachdem der Schulversuch Spezielle Förderung 2013 um vier Jahre verlängert wurde, ist eine Anpassung des Volksschulgesetzes jetzt notwendig. Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem geklärt, wer die Kosten für die Massnahmen der Speziellen Förderung trägt. Die Logopädie wird neu von den Gemeinden finanziert. Die Spezielle Förderung soll laut Gesetz helfen, die Fähigkeiten der Schüler in der Regelschule mit Angeboten zu entwickeln, die namentlich die Integration von fremdsprachigen Schülern unterstützen. Der Schulleiter ordnet die Spezielle Förderung an. Die Fördermassnahmen sind mit den Inhabern der elterlichen Sorge abzusprechen, schriftlich festzuhalten und zu begründen.

Die Fronten blieben in der gestrigen Debatte die in Bildungsfragen üblichen: Während die übrigen vier Fraktionen die zustimmende Haltung von Regierung und vorberatender Kommission teilten, lehnte die SVP die Vorlage ab. «Die Integration ist für uns eine Sackgasse», sagte Roberto Conti (SVP, Solothurn). «Das separative Modell ist aus jeder Betrachtungsweise das richtige.» Demgegenüber befand Verena Meyer (FDP, Mühledorf), es sei nur konsequent, jetzt endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Wenn man 2018 feststellen müsse, dass sich die Integration nicht bewährt habe, könne man die Übung immer noch abbrechen. Kein Verständnis für den Widerstand der SVP zeigten vor allem Felix Lang (Grüne, Lostorf) und Franziska Roth (SP, Solothurn). «Ihr schlägt den Sack und meint den Esel», sagte Letztere. «Ihr provoziert eine Volksabstimmung über etwas, das für 96 Prozent der Gemeinden schon Tatsache ist.»

Die Vorlage, versuchte Bildungsdirektor Remo Anklinach Bikuko-Präsident Urs von Lerber (SP, Luterbach) noch einmal klarzumachen, sei «ein Angebot für jene 96 Prozent der Gemeinden, die bereits umgestellt haben». Die andern wie etwa Grenchen oder Wangen würden weiterhin nach dem altrechtlichen Modell funktionieren, bis der Schulversuch 2018 beendet sei. «Für sie ändert nichts.» 2018, so Ankliweiter, werde das Parlament noch einmal Stellung nehmen können. Und natürlich habe der Kantonsrat die Möglichkeit, 2018 alles wieder zu ändern.

«Mit Gesetz und Verordnung versuchen wir, das Ganze so umzusetzen, dass man im integrativen Modell Wahlfreiheit hat für separative Formen», sagte der Bildungsdirektor in Beantwortung der Frage von René Steiner (EVP, Olten), ob die grundsätzliche Wahl zwischen den beiden Systemen nicht mehr zur Verfügung stehe. «Umgestellte Gemeinden», sagte Ankliweiter, «können nicht zurück zum altrechtlichen Modell, sie kriegen aber die Möglichkeit, Schüler in regionale Kleinklassen abzugeben, wenn es Schwierigkeiten gibt.» Anklibestätigte, die Möglichkeit, dass Private, mit einem entsprechenden Leistungsauftrag ausgestattet, Kleinklassen führen könnten, bestehe durchaus.

Mit 64:24 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete der Rat die ihm vorgelegte Änderung des Volksschulgesetzes. Das Quorum wurde damit, wie Ratspräsident Peter Brotschi konstatierte, um genau eine Stimme übertroffen. Sechs Mitglieder der CVP/EVP/ GLP/BDP-Fraktion stimmten mit der SVP gegen die Vorlage. Die sechs Enthaltungen verteilten sich je hälftig auf die FDP- und auf die CVP/EVP/GLP/BDP-Fraktion.